Schulbetrieb in Zeiten der Pandemie
Nach den Faschingsferien, von 22.02. bis Ende März (KW 12) findet weiterhin Fernlernunterricht nach Stundenplan statt. Allerdings wird es für einige Abschlussklassen auch Präsenzunterricht geben! Damit so wenig wie möglich Begegnungen zwischen Schüler*innen stattfinden, wird dieser rollierend sein. D.h. es gibt Klassen, die einen Tag pro Woche in die Schule kommen, und andere, die bis zu fünf Tagen anwesend sein werden. Die Pandemiebekämpfung sowie die Gesundheit von Lehrkräften und Schüler*innen hat für uns höchste Priorität.
In Schulen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen oder Umkleiden aufhalten. Ausgenommen von dieser Pflicht ist die Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken); in den Pausenzeiten darf außerhalb der Gebäude die Maske abgenommen werden, solange der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern eingehalten wird.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes! Aktuelle Infos zum Schulbetrieb in Zeiten der Pandemie finden Sie auf den Seiten des Kultusministerium Baden-Württembergs
Laut aktuell gültiger Corona-Verordnung besteht eine Einreise-Quarantäne, sollten Sie aus aktuellen Risikogebieten (siehe hier) zurückkehren. Hierzu ist von Ihnen als Schüler*innen bzw. Ihren Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung abzugeben. Hier die entsprechenden Formulare für Erziehungsberechtigte bzw.
volljährige Schüler. Bitte bringen Sie das entsprechende ausgefüllte Formular an Ihrem ersten Schultag mit in die Schule und geben Sie es bei Ihrer verantwortlichen Klassenlehrkraft ab! Herzlichen Dank.